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Tipps & Tricks für den reibungslosen Umzug


Transportversicherung

sollte eigentlich nicht gebraucht werden, ist aber unbedingt notwendig und daher hat der Gesetztgeber auch festgelegt, daß jede Umzugsfirma eine Pflichtversicherung anbieten muß und zwar die sogenannte “Grundhaftung der Transportversicherung”. Diese gilt sozusagen immer, auch wenn Sie sich nicht explicit darum kümmern. Sie kann auch nicht per Vertrag ausgeschlossen werden !Bei einem Umzug kommt auch Ihre private Hausratversicherung zum Zuge. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten und Informationen zB. bei einer Einlagerung Ihres Umzuggutes.



Die Höhe der Grundhaftung regelt sich nach dem Umfang des Transportgutes in Kubikmetern. Dh. je Kubikmeter Umzugsgut erhöht sich die Grundhaftung um einen bestimmten Satz. Derzeit liegt der Satz bei 620 Euro je Kubikmeter. Dies kann je nach Beschaffenheit des Umzuggutes recht viel aber auch recht wenig sein…..

Die Grundhaftung deckt aber nicht alle möglichen Schäden bei einem Umzug ab, sondern bietet hier eben nur eine “Grundhaftung”. Welche Schäden genau ausgeschlossen sind können Sie aus dem Beiblatt “Haftungsbedingen für Möbelspediteure” ersehen. Dieses sollte Ihnen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden bzw. ist Bestandteil des Vertrages.

Transportschaden

Ein Schaden am Umzuggut sollte bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Umzug eigentlich nicht passieren, ist aber leider nicht auszuschließen. Für einen Transportschaden haftet die Transportversicherung bzw. die Grundhaftung des Spediteurs.

Zu unterscheiden sind dabei Schäden, die beim Transport des Gutes und bei der Behandlung aufgetreten sind ( Verpacken, Auspacken ) und Schäden die durch das Personal verursacht wurden ( Treppenhaus verkratzt, Eingangstür kaputt o.ä.). Letzteres sind keine Schäden für die Transportversicherung sondern werden die durch Betriebshaftpflicht des Spediteurs abgedeckt.

Die Art des Schadens entscheidet über die leistende Versicherung. Wenn nur die Grundhaftung des Spediteurs besteht ( Sie haben keine zusätzlicher Transportversicherung abgeschlossen ), dann ist die Haftung sowohl in der Höhe ( 620 Euro / m³ ) als auch auf bestimmte Schadensereignisse begrenzt. Genaueres finden Sie in den "Haftungsbedingungen für Möbelspediteure" ( Beiblatt zum Umzugsvertrag ).

Bevor etwas passiert ist:

fertigen Sie zusammen mit dem Kolonnenführer der Umzugsfirma eine sogenanntes "Vorschadenprotokoll" an. In diesem Protokoll werden Beschädigungen an Gegenständen und meist auch deren Zustand vor dem eigentlichem Umzug kurz dokumentiert. Dieses Protokoll dient bei Streitigkeiten beiden Seiten. Also aufpassen! Kopie fordern und keine Blankounterschrift unter Sätze wie "Gebrauchte Möbel mit vielen Gebrauchsspuren... )

Nachdem etwas passiert ist:

Fristgemäße Beanstandung sichert Ihre Ansprüche. Fertigen Sie zusammen mit dem Kolonnenführer der Umzugsfirma eine sogenanntes "Schadenprotokoll" an. In diesem Protokoll werden offensichtliche Beschädigungen nach Abschluß des eigentlichem Umzugs kurz dokumentiert.

Tipp: Offensichtliche Schäden müssen Sie innerhalb des dem Umzugstag folgenden Tages angemelden. Machen Sie dies am besten schriftlich, per Fax oder auch per Email. Für verdeckte Schäden haben Sie 14 Tage Zeit. Am besten machen Sie auch ein paar schöne Fotos, sowohl vorher als auch nach dem Umzug. Versicherungen mögen gerne Digitalfotos... das spart den Außendienst ;) und beschleunigt den Ablauf.

Und dann ?

Durch Ihre Schadensmeldung sollte sich nach ein paar Tagen ein Mitarbeiter der Transportversicherung bei Ihnen melden und mit Ihnen den weiteren Verlauf klären. Wenn nicht fordern Sie die Nennung eines Ansprechparter bei der Versicherung und setzen sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung.

Was für Kartons sollte ich nehmen?

Die Kosten für Ihren Umzug betragen meist einige Hundert bis Tausend Euro, im Vergleich dazu sind die Kosten für eine ausreichende Anzahl Umzugskartons eher unwesentlich, doch gerade durch schlechtes Material können größte Schaden entstehen. Umzugkartons gibt es in verschiedenen Größen, meist reichen 2 Größen für den normalen Umzug. Dabei werden häufig Bücherkartons eingesetzt. Diese sind kleiner als die "normalen" 80 Liter Kartons und können daher nicht so voll gepackt werden. Diese Kartons können dann selbst mit Büchern noch von normalen Menschen getragen werden. Für "hängende Ware" sprich Kleidung gibt es auch spezielle Kleiderkartons. Diese benötigen allerdings viel Platz und sind nicht billig.

Einwellige oder zweiwellige Qualität ?

Es gibt Kartons aus etwas festerer, einwelliger Pappe, sogenannte A-Welle Qualität.  Diese recht dünnen Kartons sind bei falscher oder zu hoher Belastung und Stößen recht anfällig, Sie eignen sich daher nur für sehr sorgfältige bzw. einmalige Benutzung. Umzugsfirmen verwenden diese Kartons meist für Exporte per Conatiner ins Ausland. Diese Umzugskartons sind sehr billig zu bekommen.  
 
Wenn Sie Ihre Umzugskartons mehrfach oder dauerhaft benutzen möchten, kommen Sie um zweiwellige Kartons nicht herum. Hier besteht die Wellpappe aus zwei gewellten Lagen mit einer Zwischenlage. Durch diese Technik sind die Kartons sehr stabil. Sie können Ihn auch als Aktenkarton, Archivkarton oder wie bereist erwähnt im Keller oder auf dem Dachboden als mobiles Lager verwenden.



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